Die Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile für die Übertragung und Verteilung von Energie.
Glossar
Netzanschluss (NA)
Netzanschluss ist die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Verbraucheranlagen an das Netz der öffentlichen Versorgung.
Netzanschlussvertrag (NAV)
Vertrag zwischen Anschlussnehmer (Eigentümer, Mieter oder Pächter) und Netzbetreiber. Er enthält u. a. die Anschrift, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, das Zutrittsrecht und die Netzanschlusskapazität der Anschlussstelle. Der NAV regelt nicht die Belieferung oder die Netznutzungsentgelte der Anschlussstelle.
Netzbetreiber
Verantwortlicher für den Erhalt, den Ausbau und die Regelung eines Übertragungs- (National) oder eines Verteilnetzes (Regional).
Netzentgelt
Das Netzentgelt ist für die bereitgestellten Netzanlagen der Netzbetreiber zu entrichten. Der Tarifkunde (Haushalte) zahlt Netzentgelte an den zuständigen Verteilernetzbetreiber (z.B. Stadtwerke, in der Regel über seinen Lieferanten). Das Netzentgelt teilt sich bei Letztverbrauchern mit registrierender Lastgangmessung in zwei Kategorien, den Leistungspreis und den Arbeitspreis, auf.