BEHG

Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)


Die Bundesregierung hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für den nationalen Zertifikatshandel als Bestandteil des Klimaschutzpakets 2019 erlassen. Mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2021 bepreist das BEHG die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger (Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel) und betrifft dabei vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr.

Die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen an einem Emissionshandelssystem teilnehmen und die CO2-Umlage leisten. Die Höhe der Umlage wird dabei aus dem gesetzlich festgelegten CO2-Preis und dem CO2-Emissionsfaktor ermittelt. Die Einnahmen des BEHG sollen zur Reduzierung bzw. Stabilisierung der Abgabenlast auf elektrische Energie und zur Erhöhung der Pendlerpauschale verwendet werden.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig und plant, besonders betroffene Unternehmen zukünftig durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zu entlasten.