EEG Besondere Ausgleichregelung

EEG Besondere Ausgleichregelung (BesAR)


Die Förderung der Erneuerbaren Energien (Energiewende) hat seit dem Jahr 2000 deutlich an Komplexität zugenommen. Alleine der Gesetzestext ist seit dem Jahr 2000 um mehr als das 10-fache angewachsen. Die Kostenentwicklung zur Förderung der Erneuerbaren Energien, sowie beihilferechtliche Vorgaben seitens der EU-Kommission, haben ebenfalls zu einer eheblichen Novellierungsfrequenz geführt. Die EEG-Umlage ist mittlerweile für nahezu 30% der Stromkosten verantwortlich.

Durch die besondere Ausgleichsregelung können stromintensive Unternehmen diese Last deutlich reduzieren. Antragsberechtigt sind neben Schienenbahnunternehmen auch Unternehmen aus einigen Bereichen des produzierenden Gewerbes.

Wir prüfen gemeinsam mit unseren Kunden die Antragsvoraussetzungen und begleiten bzw. organisieren die entsprechende Antragsstellung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die weitere Kommunikation mit dem BAFA.