Strom- und Energiesteuer

Strom- und Energiesteuer


Strom und Energieprodukte, wie z.B. Erdgas, Kohle oder Mineralöle, werden mit einem festen Steuersatz belegt. Es handelt sich hierbei um sogenannte Verbrauchs- bzw. Mengensteuern. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Stromsteuergesetz [StromStG] und im Energiesteuergesetz [EnergieStG]. Die Stromsteuer sowie ein Aufschlag auf die Energiesteuer (bis 2006 Mineralölsteuer) werden auch als „Ökosteuer“ bezeichnet. Die sogenannte ökologische Steuerreform wurde im Jahr 1999 eingeführt.

Wir prüfen gemeinsam mit unseren Kunden alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Strom- und Energiesteuerbelastung. Des Weiteren achten wir darauf, dass die Fristen zur Einreichung der Rückerstattungsanträge eingehalten werden.

Ferner ist für einige Rückerstattungen ein Energiemanagementsystem notwendig. Siehe hierzu auch Managementsysteme.