Managementsysteme

Energiemanagement [DIN EN ISO 50001]


Ein Energiemanagementsystem unterstützt Sie dabei, Ihre Energieverbräuche zu überwachen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Weiter erfüllen Sie mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 die Anforderungen des Gesetzgebers bezüglich Rückerstattungen von Energie- und Stromsteuern gem. §55 EnergieStG und §10 StromStG.

Als unabhängige Berater mit langjähriger Erfahrung und hoher Methoden- und Fachkompetenz unterstützen wir Sie bei der Einführung und Aufrechterhaltung Ihres Energiemanagementsystems immer nach der aktuellsten Normrevision der ISO 50001. Mit einem systematischen Ansatz verfolgen wir das Ziel einer fortlaufenden Verbesserung Ihrer Energieeffizienz und damit der kontinuierlichen Senkung Ihrer Energiekosten und CO2-Emissionen.

Gerne begleiten wir Sie auch langfristig als externer Energiemanagement-Beauftragter.

Managementservices


 

Integriertes Managementsystem

Wir helfen Ihnen, das Energiemanagementsystem in Ihr bestehendes Managementsystem (Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz) zu integrieren. Die Norm 50001 zum Energiemanagementsystem ist wie die Normen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 in der High Level Structure aufgebaut und arbeitet mit denselben Begriffen und Definitionen. Diese Normen bieten somit die idealen Voraussetzungen für ein integriertes Managementsystem (IMS). Ein gut funktionierendes IMS bündelt die Ressourcen.

Internes Audit

Laut Norm ISO 50001 muss das Managementsystem in regelmäßigen Abständen mittels eines Internen Audits bewertet werden. Neben der Ermittlung des Ist-Zustand Ihres Managementsystems lassen sich durch Interne Audits auch wesentliche Energieeffizienzpotentiale identifizieren. In einem Zyklus von 3 Jahren werden somit alle Prozesse des EnMS Ihres Unternehmens auf Normkonformität auditiert.

Die Durchführung des internen Audits erfolgt durch den internen Auditor, welcher gemäß der ISO-Norm “kompetent” und “unabhängig” sein muss – das bindet zusätzliche Ressourcen. Als Leitfaden zur Durchführung dient die ISO 19011.

Als ausgebildete und unparteiliche Auditoren führen wir gemäß der DIN EN ISO 19011 professionelle Interne Audits in Ihrem Unternehmen durch.

Unsere Leistungen im Rahmen des Internen Audits:

  • Auditplanung
  • Auditgesprächsführung
  • Prüfung aller Normenpunkte der ISO 50001 im Audit
  • Erstellung eines detaillierten Auditberichts
  • Präsentation der Ergebnisse vor dem Management

Schulung & Bewusstsein

Die Norm ISO 50001 hat die Themen Bewusstsein und Kompetenz explizit als einzelne Normkapitel verankert. Dies unterstreicht die große (und oft unterschätzte) Bedeutung dieser Themen. Mit einem starken Bewusstsein zu Energie allgemein und zum Energiemanagement kann ohne hohe Investitionskosten ein entscheidender Anteil an Verschwendung von Energie eliminiert und somit die Energiekosten gesenkt werden. Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau von Bewusstsein und Kompetenz Ihrer Mitarbeiter zu Ihrem Energiemanagementsystem. Unsere Schulungen werden thematisch individuell an Ihr Unternehmen und den gewünschten Personenkreis angepasst.

Unsere Leistungen:

  • Planung und Abstimmung der Schulungsinhalte
  • Erstellung von Schulungsunterlagen zum internen Gebrauch
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen und Online-Schulungen
  • Führungskräfteschulungen

Rechtskataster

Die Einhaltung der unternehmerischen Compliance ist wesentlicher Bestandteil der Managementsysteme Energie, Umwelt und Arbeitsschutz. Ein standardisiertes Verfahren zur Aktualisierung und Identifizierung der relevanten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ist dabei sehr hilfreich. Wir helfen Ihnen dabei ein Rechtskataster aufzubauen und auf dem aktuellsten Stand zu halten. Wir ermitteln und bewerten die bindenden Verpflichtungen und schaffen den Bezug zu unternehmensspezifischen Prozessen, Bereichen und Anlagen.

Energieaudit [DIN EN 16247-1]


Energieaudits sind seit 2015 für zahlreiche Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft seit 2016 die Umsetzung dieser Pflicht, die im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verankert ist. Für die Durchführung eines Energieaudits gemäß der DIN EN 16247-1 sehen wir uns als kompetenten Partner an Ihrer Seite. Seit der Einführung haben unsere beim BAFA gelisteten Auditoren über 100 Audits bei Firmen in den verschiedensten Branchen erfolgreich durchgeführt. Die Vorgehensweise und Kernpunkte eines Energieaudits sind dabei wie folgt vorgeschrieben:

  • Kompetenz des Energieauditors
  • Datenerfassung und Ermittlung der energieverbrauchenden Systeme und Prozesse
  • Erfassung der Messsysteme und Verbraucher in Form einer Begehung
  • Analyse der Energieflüsse
  • Vorschläge für Energieeinsparmöglichkeiten
  • Vergleich verschiedener Lösungen
  • Erstellung eines expliziten Auditberichts
  • Präsentation der Ergebnisse des Audits vor dem Management

Wir führen für Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch, zeigen Ihnen Einsparpotentiale im Energiebereich auf und finden, wenn möglich, ein passendes Förderprogramm zur Umsetzung eines aufgedeckten Potentials.

Sollten Sie nach §§ 8 ff EDL-G nicht zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet sein (z.B. als KMU), können die Kosten für das Energieaudit mit bis zu 6.000 € gefördert werden. Mehr dazu in Fördermittel.

Energieberatung im Mittelstand


Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Energieeinsparpotentiale aufzudecken und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen umzusetzen.

Die Beratung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Effizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden. Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Nutzen Sie die Erfahrung unserer Energieauditoren und lassen Sie eine ge-förderte Energieberatung durchführen.

Nähere Informationen finden Sie auch unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Mittelstand/energieberatung_mittelstand_node.html

Klimaberichterstattung [DIN EN ISO 14064 – Carbon Footprint]


Längst wurde der Grundstein zur weltweiten Bekämpfung des Klimawandels gelegt (COP21 Paris Agreement, COP26 Glasgow) und der Klimaschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gestellt.

Der sogenannte Carbon Footprint stellt dabei einen entscheidenden und akzeptierten Standard dar, welcher die Emissionsbilanz transparent darstellt und die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Unternehmen ermöglicht.

Unterschieden wird zwischen dem Corporate Carbon Footprint (CCF) und dem Product Carbon Footprint (PCF). Gemäß der ISO 14064 und der Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) wird der Carbon Footprint in drei Scopes aufgeteilt:

Scope 1:

Emissionen aus Quellen, die direkt in Ihrem Besitz oder Geltungsbereich sind (bspw. Betrieb des eigenen Heizkessels oder Fuhrpark)

Scope 2:

Emissionen aus der Nutzung von Energie, die Sie einkaufen (z.B. der eigene Stromverbrauch, Wärme, Kühlung, etc.). Erzeugt Ihr Unternehmen die genutzte elektrische Energie selbst, dann wird dieser Strom nicht als Scope 2 bilanziert, sondern der eingesetzte Brennstoff wird unter den Scope 1 (direkten) Emissionen bilanziert

Scope 3:

Emissionen, die aus Aktivitäten resultieren, die nicht direkt zu Ihrem Unternehmen gehören (z.B. aus Geschäftsreisen oder dem Abfallmanagement)

Wir erstellen für Sie den CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens.

Unsere Leistung:

  • Abstimmung des Umfangs (Scopes)
  • Berechnung des CO2-Fußabdrucks Ihres Unternehmens
  • Erstellung einer Analyse zur internen und externen Kommunikation
  • Identifizierung der Unternehmensbereiche, welche die meisten Emissionen verursachen
  • Erarbeitung eines Fahrplans zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  • Aufzeigen von CO2-Ausgleichsmöglichkeiten der unvermeidbaren Emissionen
  • Begleitung und Unterstützung auf dem Weg zur Klimaneutralität

Bezüglich der Erstellung des CO2-Fußabdrucks als auch der Erstellung eines Transformationskonzepts gibt es Möglichkeiten zur Förderung. Gerne beraten wir Sie auch hierzu und beantragen die entsprechenden Fördermittel. Mehr dazu in Fördermittel.

Fördermittel


Bund und Länder stellen für Industrie, Gewerbe und Kommunen jährlich verschiedenste Fördermittel bereit. Wir zeigen Ihnen die Fördermöglichkeiten für Ihre Vorhaben auf und übernehmen

  • die Antragstellung,
  • die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und
  • die Verwendungsnachweisführung für Sie.

So holen Sie das Maximum an öffentlichen Zuschüssen raus. Folgend werden die Förderprogramme kurz vorgestellt.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Die Fördermittelrichtlinie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurde zum 01.11.2021 grundlegend novelliert und umfasst nun auch das Thema Ressourceneffizienz. Die Novellierung der Richtlinie beinhaltet eine Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand Ressourceneffizienz und ein neues Modul 5 für Transformationskonzepte zur Erreichung von Treibhausgasneutralität. Zusätzlich wurden die maximalen Förderbeträge in den Modulen 2 bis 4 angehoben. Folgend ein kurzer Überblick über die 5 Module.

Fördermodul 1: Querschnittstechnologien/ spezifische Einzelmaßnahmen

Hier werden Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate gefördert.

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung
  • Dämmung
  • Frequenzumrichter

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € (Netto). Die maximale Förderung beträgt 200.000 € bei einer Förderquote von bis zu 40 %.

Fördermodul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Hier werden Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus nachfolgenden Technologien gefördert. Deren Wärme muss zu über 50 % im Prozess verwendet werden.

  • Solarkollektoren
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen

Förderfähig sind neben den vorgenannten Wärmeerzeugern folgende Kosten / Anlagenbestandteile

  • Wärmespeicher
  • Anbindung der Wärmeerzeuger an die jeweilige(n) Wärmesenke(n)
  • Unterkonstruktionen für Solarkollektoren und notwendige Baumaßnahmen
  • Mess- und Datenerfassungssysteme
  • Planungskosten
  • Installations- und Montagekosten

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Fördermodul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Hier werden Erwerb und Installation sowie die Inbetriebnahme nachfolgender Soft- und Hardware gefördert.

  • Softwarelösungen zur Unterstützung von Energie- und Umweltmanagementsystemen
  • Sensorik zur Erfassung von Energieströmen und anderer relevanter Daten
  • Steuer- und Regelungstechnik für Prozesse und Systeme

Förderfähige Kosten hierbei sind:

  • Erwerb und erstmalige Lizenz von Softwarelösungen
  • Erwerb von Sensoren, Wandlern, Datenloggern
  • Einweisung und Schulung von Personal
  • Nebenkosten wie Inbetriebnahme und Verkabelung sowie die Erstellung eines Systemkonzeptes durch externe Dritte

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Fördermodul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Hier werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Prozessen gefördert, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und die Nutzung von fossilen Energieträgern oder CO2-intensiven Ressourcen zu senken. Die Förderung in Modul 4 ist technologieoffen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Prozessen
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Effiziente Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Prozessen

Darüber hinaus werden auch Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes sowie die Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen durch externe Energieberater gefördert.

Die Vorhaben müssen zu einer Senkung des fossilen Energieverbrauchs führen und mit einem Energieeinsparkonzept geplant werden. Die Amortisationszeit muss mindestens 3 Jahre (ohne die Berücksichtigung der Fördermittel) aufweisen.

Bei der Antragsstellung im Modul 4 ist ein Einsparkonzept von einem Energieberater, welcher im Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247“ gelistet ist, vorzulegen.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderquote wird auf 500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt. Für KMUs gilt eine maximale Förderquote von 900 € pro eingesparter Tonne CO2.

Fördermodul 5: Transformationskonzepte

Mit Modul 5 sind Konzepte zur Transformation des Unternehmens hin zur Treibhausgasneutralität förderbar. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für Standorte in Deutschland
  • Beratungskosten für die Erstellung und die Umsetzung des Konzepts
  • Unternehmensübergreifende Beratungskosten in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes (für Unternehmen in einer Lieferkette)
  • Messung, Datenerhebung und Datenbeschaffung für das Transformationskonzept (hierfür ist auch Modul 3 möglich)

Die maximale Förderung beträgt 80.000 € bei einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Am 01.01.2021 ist die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ in Kraft getreten. Die Durchführung eines Energieaudits zur Analyse des bestehenden Energieverbrauchsprofils und möglicher Einsparmaßnahmen ist nun über das Modul 1 des neuen Programms förderbar. Antragsberechtigt sind neben KMU unter anderem auch Nicht-KMU, kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, sofern sie nicht auditpflichtig nach §§ 8 ff. des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind. Förderbar sind Energieaudits (Modul 1), Energieberatungen für Sanierung und Neubau (Modul 2) und Contracting-Orientierungsberatungen (Modul 3).

Das Energieaudit wird mit 80 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Der maximale Zuschuss für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € beträgt 6.000 €, für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € ist der maximale Zuschuss auf 1.200€ limitiert. Die Förderung ist auch in Form einer Anteilsfinanzierung möglich.

Das Programm läuft voraussichtlich noch bis Ende 2024.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden zusammengefasst. Das BEG verfolgt das Ziel, Investitionen anzustoßen, um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern.

Die BEG wird in folgende 3 Teilprogramme unterteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Antragsberechtigt dabei sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen nach dem BEG finden Sie hier:  Fördermöglichkeiten (BAFA)

Hinweis:

Fachplanungen und eine Baubegleitung werden mit 50% der ansetzbaren Kosten gefördert

Grundsätzlich werden alle für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendigen Maßnahmen gefördert. Beinhaltet sind also auch das Material, sowie der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung durch ein Fachunternehmen. Bei einem Neubau zählen auch die gesamten Bauwerkskosten dazu. Es werden jedoch nur externe Aufwendungen berücksichtigt.