Fördermöglichkeiten

Fördermittel


Bund und Länder stellen für Industrie, Gewerbe und Kommunen jährlich verschiedenste Fördermittel bereit. Wir zeigen Ihnen die Fördermöglichkeiten für Ihre Vorhaben auf und übernehmen

  • die Antragstellung,
  • die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und
  • die Verwendungsnachweisführung für Sie.

So holen Sie das Maximum an öffentlichen Zuschüssen raus. Folgend werden die Förderprogramme kurz vorgestellt.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit

Die Fördermittelrichtlinie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurde zum 01.11.2021 grundlegend novelliert und umfasst nun auch das Thema Ressourceneffizienz. Die Novellierung der Richtlinie beinhaltet eine Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand Ressourceneffizienz und ein neues Modul 5 für Transformationskonzepte zur Erreichung von Treibhausgasneutralität. Zusätzlich wurden die maximalen Förderbeträge in den Modulen 2 bis 4 angehoben. Folgend ein kurzer Überblick über die 5 Module.

Fördermodul 1: Querschnittstechnologien/ spezifische Einzelmaßnahmen

Hier werden Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate gefördert.

  • Elektromotoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung
  • Dämmung
  • Frequenzumrichter

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 € (Netto). Die maximale Förderung beträgt 200.000 € bei einer Förderquote von bis zu 40 %.

Fördermodul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Hier werden Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus nachfolgenden Technologien gefördert. Deren Wärme muss zu über 50 % im Prozess verwendet werden.

  • Solarkollektoren
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen

Förderfähig sind neben den vorgenannten Wärmeerzeugern folgende Kosten / Anlagenbestandteile

  • Wärmespeicher
  • Anbindung der Wärmeerzeuger an die jeweilige(n) Wärmesenke(n)
  • Unterkonstruktionen für Solarkollektoren und notwendige Baumaßnahmen
  • Mess- und Datenerfassungssysteme
  • Planungskosten
  • Installations- und Montagekosten

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Fördermodul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Hier werden Erwerb und Installation sowie die Inbetriebnahme nachfolgender Soft- und Hardware gefördert.

  • Softwarelösungen zur Unterstützung von Energie- und Umweltmanagementsystemen
  • Sensorik zur Erfassung von Energieströmen und anderer relevanter Daten
  • Steuer- und Regelungstechnik für Prozesse und Systeme

Förderfähige Kosten hierbei sind:

  • Erwerb und erstmalige Lizenz von Softwarelösungen
  • Erwerb von Sensoren, Wandlern, Datenloggern
  • Einweisung und Schulung von Personal
  • Nebenkosten wie Inbetriebnahme und Verkabelung sowie die Erstellung eines Systemkonzeptes durch externe Dritte

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Fördermodul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Hier werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Prozessen gefördert, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und die Nutzung von fossilen Energieträgern oder CO2-intensiven Ressourcen zu senken. Die Förderung in Modul 4 ist technologieoffen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Prozessen
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Effiziente Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten in Prozessen

Darüber hinaus werden auch Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzeptes sowie die Umsetzung und Begleitung der Maßnahmen durch externe Energieberater gefördert.

Die Vorhaben müssen zu einer Senkung des fossilen Energieverbrauchs führen und mit einem Energieeinsparkonzept geplant werden. Die Amortisationszeit muss mindestens 3 Jahre (ohne die Berücksichtigung der Fördermittel) aufweisen.

Bei der Antragsstellung im Modul 4 ist ein Einsparkonzept von einem Energieberater, welcher im Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme; Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247“ gelistet ist, vorzulegen.

Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen € pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderquote wird auf 500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt. Für KMUs gilt eine maximale Förderquote von 900 € pro eingesparter Tonne CO2.

Fördermodul 5: Transformationskonzepte

Mit Modul 5 sind Konzepte zur Transformation des Unternehmens hin zur Treibhausgasneutralität förderbar. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen:

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für Standorte in Deutschland
  • Beratungskosten für die Erstellung und die Umsetzung des Konzepts
  • Unternehmensübergreifende Beratungskosten in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes (für Unternehmen in einer Lieferkette)
  • Messung, Datenerhebung und Datenbeschaffung für das Transformationskonzept (hierfür ist auch Modul 3 möglich)

Die maximale Förderung beträgt 80.000 € bei einer Förderquote von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Am 01.01.2021 ist die „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ in Kraft getreten. Die Durchführung eines Energieaudits zur Analyse des bestehenden Energieverbrauchsprofils und möglicher Einsparmaßnahmen ist nun über das Modul 1 des neuen Programms förderbar. Antragsberechtigt sind neben KMU unter anderem auch Nicht-KMU, kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, sofern sie nicht auditpflichtig nach §§ 8 ff. des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind. Förderbar sind Energieaudits (Modul 1), Energieberatungen für Sanierung und Neubau (Modul 2) und Contracting-Orientierungsberatungen (Modul 3).

Das Energieaudit wird mit 80 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Der maximale Zuschuss für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten größer 10.000 € beträgt 6.000 €, für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten kleiner 10.000 € ist der maximale Zuschuss auf 1.200€ limitiert. Die Förderung ist auch in Form einer Anteilsfinanzierung möglich.

Das Programm läuft voraussichtlich noch bis Ende 2024.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden zusammengefasst. Das BEG verfolgt das Ziel, Investitionen anzustoßen, um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu steigern.

Die BEG wird in folgende 3 Teilprogramme unterteilt:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Antragsberechtigt dabei sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen nach dem BEG finden Sie hier:  Fördermöglichkeiten (BAFA)

Hinweis:

Fachplanungen und eine Baubegleitung werden mit 50% der ansetzbaren Kosten gefördert

Grundsätzlich werden alle für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit notwendigen Maßnahmen gefördert. Beinhaltet sind also auch das Material, sowie der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung durch ein Fachunternehmen. Bei einem Neubau zählen auch die gesamten Bauwerkskosten dazu. Es werden jedoch nur externe Aufwendungen berücksichtigt.