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Energie- und Stromsteuer- Transparenzverordnung (EnSTransV)
In den Jahren 2013 und 2014 hat die EU-Kommission die Regelungen für die Zulässigkeit von staatlichen Beihilfen überarbeitet. Dadurch wird die Rechtmäßigkeit der Beihilfegewährung an Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten geknüpft welche seit dem 01.07.2016 wirksam sind.