KWK-Umlage

Reduzierung der KWK-Umlage


Seit dem Jahr 2017 wird die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für energieintensive Unternehmen ab einer Strommenge von größer 1 GWh auf 15% bzw. 20% der KWK-Umlage begrenzt. Eine reduzierte KWK-Umlage wird Unternehmen gewährt, die nach der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG privilegierten sind.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen inwieweit die Reduzierung der KWK-Umlage im Rahmen der Besondere Ausgleichsregelung möglich ist und begleiten die spätere Umsetzung der reduzierten Abrechnung.