Letztverbrauchergruppe C

Letztverbrauchergruppe C


Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Ihre Belastungen durch die §19 StromNEV-Umlage sowie der §17 EnWG-Umlage reduzieren, sofern nachgewiesen wird, dass die gesetzliche Grundlage der Energieintensität erfüllt ist.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen inwieweit diese Voraussetzungen erfüllt sind und begleiten die erforderliche Beantragung einer Reduzierung vorgenannter Umlagen.