Netzentgelt

Das Netzentgelt ist für die bereitgestellten Netzanlagen der Netzbetreiber zu entrichten. Der Tarifkunde (Haushalte) zahlt Netzentgelte an den zuständigen Verteilernetzbetreiber (z.B. Stadtwerke, in der Regel über seinen Lieferanten). Das Netzentgelt teilt sich bei Letztverbrauchern mit registrierender Lastgangmessung in zwei Kategorien, den Leistungspreis und den Arbeitspreis, auf.