Entgelte, die ein Netzbetreiber an Gemeinden bezahlt, damit dieser das Recht bekommt für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen öffentliche Wege zu nutzen. Diese sind Bestandteil der vom Verbraucher zu bezahlenden Netznutungsentgelte. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung (KAV).
Glossar
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Zeitgleiche Nutzung der Abwärme bei der Stromerzeugung als Wärme oder auch Kälte. Durch die zeitgleiche Nutzung von Wärme und Strom werden Nutzungsgrade von bis zu 90% der eingesetzten Primärenergie erreicht. KWK-Anlagen sind beispielsweise Blockheizkraftwerke, Gasturbinen mit Abhitzekessel, Dampfturbinenanlagen, Brennstoffzellen, Stirlingmotoren.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG
Zweck des Gesetzes ist es, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 durch die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle, und…
KWK-Anlagen
Die Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) gilt als besonders effizienter Weg, Strom mittels fossiler oder erneuerbarer Brennstoffe zu produzieren und die dabei enstehende Wärme klimaschonend gleich mit zu nutzen. In vielen Kraftwerken verpufft diese Wärme einfach, die gut zwei Drittel der eingesetzten Energie ausmacht. In KWK-Anlagen wird sie dagegen aufgefangen und als Heizungswärme (z.B. Fermwärme) an Wohngebäuden, öffentlichen…