Netzanschluss ist die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Verbraucheranlagen an das Netz der öffentlichen Versorgung.
Glossar
Netzanschlussvertrag (NAV)
Vertrag zwischen Anschlussnehmer (Eigentümer, Mieter oder Pächter) und Netzbetreiber. Er enthält u. a. die Anschrift, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, das Zutrittsrecht und die Netzanschlusskapazität der Anschlussstelle. Der NAV regelt nicht die Belieferung oder die Netznutzungsentgelte der Anschlussstelle.