Vertrag zwischen Anschlussnehmer (Eigentümer, Mieter oder Pächter) und Netzbetreiber. Er enthält u. a. die Anschrift, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, das Zutrittsrecht und die Netzanschlusskapazität der Anschlussstelle. Der NAV regelt nicht die Belieferung oder die Netznutzungsentgelte der Anschlussstelle.