Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe


Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, welches den Städten und Gemeinden, als Entschädigung für die Nutzung öffentlicher Flächen zur Verlegung von Strom- und Erdgasleitungen, zukommt.

Für Sondervertragskunden beläuft sich diese im Strombereich auf 0,11 ct/kWh und im Erdgasbereich auf 0,03 ct/kWh. Bei Erdgasverbräuchen von größer 5 GWh entfällt die Konzessionsabgabe in Gänze.

Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Konzessionsabgabe rückerstattet werden. Wir prüfen für Sie, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen auf einen Entfall der Konzessionsabgabe erfüllen und leiten die erforderlichen Schritte für eine Erstattung ein.