Steuern / Umlagen
 

Die Energiewende und weitere gesetzgeberische Einflüsse der vergangenen Jahre haben vor allem die Steuern- und Abgabensituation maßgeblich beeinflusst. Hier sind der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Strom- und Energiesteuer, der Emissionshandel, die Förderung von KWK-Anlagen und der Netzausbau zu nennen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass heute der Anteil der Steuern- und Abgabenlast, vor allem im Strombereich, für viele Unternehmen bei über 50% liegt. Gerade für Unternehmen des produzierenden Gewerbes hat diese Entwicklung dazu geführt, dass trotz erheblicher Anstrengungen und Investitionen im Energieeffizienzbereich, und trotz kontinuierlicher Verbesserungen im Energieeinkaufsbereich die Energiekosten kontinuierlich steigen.
 

Steuern und Abgaben im Fokus

Komplexität reduzieren, Einsparpotenziale ausschöpfen


Die Kosten für leitungsgebundene Energieträger setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Preis für das Energieprodukt (Commodity), den Durchleitungs- bzw. Transportkosten sowie Steuern, Umlagen und anderen Abgaben.

In den letzten Jahren haben die Energiewende und gesetzliche Änderungen die steuerlichen Rahmenbedingungen erheblich beeinflusst. Wichtige Faktoren sind der Netzausbau sowie der Ausbau erneuerbarer Energien, die Strom- und Energiesteuer, der Emissionshandel und die Förderung von KWK-Anlagen. Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass der Anteil der Steuern und Abgaben & Umlagen im Strompreis für viele Unternehmen mittlerweile über 50% beträgt. Besonders für Unternehmen im produzierenden Gewerbe steigen die Energiekosten trotz intensiver Bemühungen um Energieeffizienz und optimierte Einkaufspreise kontinuierlich.

Um dieser Kostensteigerung entgegenzuwirken und Ihre Energiekosten deutlich zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Rückerstattung und Reduktion von Steuern, Umlagen und Abgaben. Angesichts der ständigen Veränderungen in den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ist es unerlässlich, diese Optimierungspotenziale systematisch zu organisieren.

Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Unternehmen individuellen Rückerstattungsmöglichkeiten zu identifizieren und bei der Antragsstellung zu helfen. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie von den verfügbaren Optimierungspotenzialen profitieren und Ihre Energiekosten nachhaltig senken können. Lassen Sie uns zusammen an einer effizienteren Zukunft für Ihr Unternehmen arbeiten!


Strom- und Energiesteuer

 

Strom und Energieprodukte wie Erdgas, Kohle oder Mineralöle unterliegen festen Steuersätzen in Form von Verbrauchssteuern. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Stromsteuergesetz (StromStG) und im Energiesteuergesetz (EnergieStG) sowie deren Durchführungsverordnungen.

In der heutigen wettbewerbsintensiven Geschäftswelt sind Strom- und Energiesteuerrückerstattungen entscheidend, um die Betriebskosten zu senken und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir gemeinsam mit Ihnen alle Rückerstattungs- und Reduktionsmöglichkeiten prüfen. Zudem sorgen wir dafür, dass die Fristen zur Einreichung der Rückerstattungsanträge eingehalten werden, sodass Sie keine finanziellen Vorteile verpassen.

Einige Rückerstattungen erfordern ein Energiemanagementsystem. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Implementierung solcher Systeme, sondern auch bei der kontinuierlichen Optimierung Ihrer Energieeffizienz. So stellen wir sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Ihre Energiekosten nachhaltig senken.

Profitieren Sie von unserer Expertise und unserem umfassenden Service. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt und Sie Ihre Energiekosten optimal im Griff haben


Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

 

Die EnSTransV (EnergieStromTransparenzverordnung) ist eine deutsche Verordnung, die im Rahmen der Energiewende und zur Förderung der Transparenz im Strommarkt eingeführt wurde. Sie regelt die Offenlegung von Informationen über die Erzeugung, den Verbrauch und den Handel von Strom. Ziel ist es, den Wettbewerb im Stromsektor zu stärken und die Markttransparenz zu erhöhen.

Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, bestimmte Daten und Informationen über ihre Energieerzeugung und -verbrauchsverhalten zu veröffentlichen. Dies umfasst unter anderem Angaben zur Herkunft des Stroms, zur eingesetzten Technologie und zu den erzielten Preisen. Dadurch sollen Verbraucher und Unternehmen besser informiert werden, was ihre Entscheidungen im Bereich Energieerzeugung und -verbrauch erleichtert.

Ab dem Meldejahr 2025 werden die Schwellenwerte erheblich gesenkt, um mehr Transparenz zu schaffen. Die Einhaltung der EnSTransV kann komplex und zeitaufwändig sein. Mit unserer Hilfe sparen Sie wertvolle Zeit.


Besondere Ausgleichsregelung gem. EnFG

 

Seit dem 01.01.2023 ist die BesAR im Energiefinanzierungsgesetz verankert, um energieintensive Unternehmen effizienter zu unterstützen. Diese Regelung ermöglicht es stromkostenintensiven Betrieben, ihre Kosten durch die Begrenzung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage signifikant zu senken – ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt.

Die Beantragung und Verwaltung der BesAR beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann komplex und zeitaufwändig sein, da sie spezifisches Fachwissen und präzise Dokumentation erfordert. Hier setzen wir an:

Mit unserer umfassenden Unterstützung sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden kostspielige Fehler. Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Vorteile der BesAR optimal zu nutzen. So senken Sie nicht nur Ihre Energiekosten, sondern stärken auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit und tragen aktiv zur Erreichung der Klimaziele bei.


Reduktion der Energiekosten mit der Letztverbraucher-Gruppe C

 

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes bietet die Einstufung in die Letztverbrauchergruppe C eine weitere Möglichkeit, die Belastungen durch die Stromkosten erheblich zu senken. Weil der Aufschlag der besonderen Netznutzung (früher: §19 StromNEV-Umlage) mittlerweile einen Großteil der Kosten ausmacht, ist diese Reduzierung von entscheidender Bedeutung. Wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zur Energieintensität erfüllt, kann der Aufschlag der besonderen Netznutzung auf maximal 0,025 ct/kWh begrenzt werden.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen, unterstützen Sie bei der Beantragung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur langfristigen Optimierung Ihrer Energiekosten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energiekosten nachhaltig senken.


Konzessionsabgabe

 

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden zahlen müssen, um öffentliche Flächen für Strom- und Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Für Sondervertragskunden beträgt diese Abgabe im Strombereich 0,11 ct/kWh und im Erdgasbereich 0,03 ct/kWh. Bei Erdgasverbräuchen von mehr als 5 GWh entfällt die Konzessionsabgabe vollständig.

Ihr Vorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Konzessionsabgabe rückwirkend erstattet werden. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückzahlung haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung oder Reduzierung erfüllt sind.

Wir übernehmen für Sie die Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rückerstattung der Konzessionsabgabe erfüllen. Dabei kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte, um die Erstattung zu beantragen. 
 


Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG)

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet Unternehmen seit 2021, Emissionszertifikate für fossile Energieträger wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel zu erwerben. Dies verteuert die Nutzung fossiler Brennstoffe und soll Emissionen verringern. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der Projekte zur CO₂-Reduktion und Förderung erneuerbarer Energien unterstützt.

Wir prüfen für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine anteilige Rückerstattung der BEHG-Umlage erfüllen. Dabei kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte, um die Erstattung zu beantragen.

Neuigkeiten

Herzlichen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung in diesem bewegten…

Am Freitag, den 13. September, war es wieder soweit: Unser alljährliches Sommerfest stand an und bot…

Am 28. Juni 2024 war es wieder soweit: Der jährliche Firmenlauf hoch3 zog hunderte motivierte…