Energieaudit

Energieaudit [DIN EN 16247-1]


Energieaudits sind seit 2015 für zahlreiche Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft seit 2016 die Umsetzung dieser Pflicht, die im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verankert ist. Für die Durchführung eines Energieaudits gemäß der DIN EN 16247-1 sehen wir uns als kompetenten Partner an Ihrer Seite. Seit der Einführung haben unsere beim BAFA gelisteten Auditoren über 100 Audits bei Firmen in den verschiedensten Branchen erfolgreich durchgeführt. Die Vorgehensweise und Kernpunkte eines Energieaudits sind dabei wie folgt vorgeschrieben:

  • Kompetenz des Energieauditors
  • Datenerfassung und Ermittlung der energieverbrauchenden Systeme und Prozesse
  • Erfassung der Messsysteme und Verbraucher in Form einer Begehung
  • Analyse der Energieflüsse
  • Vorschläge für Energieeinsparmöglichkeiten
  • Vergleich verschiedener Lösungen
  • Erstellung eines expliziten Auditberichts
  • Präsentation der Ergebnisse des Audits vor dem Management

Wir führen für Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch, zeigen Ihnen Einsparpotentiale im Energiebereich auf und finden, wenn möglich, ein passendes Förderprogramm zur Umsetzung eines aufgedeckten Potentials.

Sollten Sie nach §§ 8 ff EDL-G nicht zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet sein (z.B. als KMU), können die Kosten für das Energieaudit mit bis zu 6.000 € gefördert werden. Mehr dazu in Fördermittel.